COVID-19-Regelungen ab 1. August 2022

Rechtsgrundlage sind das COVID-19 Maßnahmengesetz, das Epidemiegesetz und die COVID-19 Öffnungsverordnungen.

Ab 01.08.2022, 00:00 Uhr gelten nachstehende Regelungen:

Bundessyndikus Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz

Die Regeln wurden dankenswerter Weise von Bundessyndikus Dr. Franz Unterasinger zusammengestellt.

Hier die neuen Vorschriften zum Herunerladen: