COVID 19 Regelungen

COVID-19-Regelungen ab 22.11.2021 des Bundesverbandes, zusammengestellt vom Bundessyndikus Dr. Franz Unterasinger (siehe Aktuelles aus dem Bundesverband und auch Aktuelles aus dem Landesverband).

Rechtsgrundlage sind das COVID-19 Maßnahmengesetz, das Epidemiegesetz und die COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnungen und Schutzmaßnahmennotverordnung.

 

Bezug:

COVID-19-Regelungen ab 22.11.2021 des Bundesverbandes, zusammengestellt vom Bundessyndikus Dr. Franz Unterasinger (siehe Aktuelles aus dem Bundesverband und auch Aktuelles aus dem Landesverband).

Rechtsgrundlage sind das COVID-19 Maßnahmengesetz, das Epidemiegesetz und die COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnungen und Schutzmaßnahmennotverordnung.

Im März des Jahres 2020 wurde durch die Bundesregierung über Österreich der Lock Down auf Grund der Infektionen mit dem Corona Virus verfügt.

Zum Schutze unserer Mitglieder, die meisten gehören auf Grund ihres Alters zum besonders gefährdeten Personenkreis, mussten wir unsere Aktivitäten von einem auf den anderen Tag einstellen. Mit kleinen Aktionen wie Telefonate, Besuche vor der Türe mit Abstand, haben die meisten Vereinsobleute versucht, den Kontakt zu den Mitgliedern zu wahren. Auf Grund der COVID-19 Zahlen und der neuerlich verfügten Lock Down im Vorjahr und heuer konnten die meisten Verbände die auf unbestimmte Zeit verschobene Mitgliederversammlung 2020 und 2021 nicht durchführen.

Bei Ablauf der Funktionsperiode der Vorstände, ist ein Antrag an die Vereinsbehörde erforderlich, diese verlängert dann die Funktionsperiode.

Sollten Sie dennoch eine Veranstaltung (Vorstandsitzung oder Mitgliederversammlung) planen, bitte unbedingt vorher mit der Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) Rücksprache halten, ob eine solche derzeit überhaupt zulässig ist.